Schweizer Fernsehen berichtete: AKW Gundremmingen läuft trotz fehlerhafter Teile

Das größte Schweizer AKW bleibt wegen fehlerhafter Spaltelemente außer Betrieb. Das Schweizer Fernsehen meldet, dass solche fehlerhaften Spaltelemente auch an das AKW Gundremmingen geliefert wurden. Die Bürgerinitiative „FORUM“ fordert das umgehende Eingreifen der staatlichen Atomaufsicht.

Der französische Atomkonzern AREVA hat eingestanden, dass viele der von ihm gelieferten Spaltelemente (Meistens wird von Brennelementen gesprochen, aber in diesen Teilen brennt es nicht, geschweige denn, dass harmlose Asche entstünde. Hier wird Uran und Plutonium gespalten und dabei explodiert die Radioaktivität auf mehr als das Milliardenfache) nicht den Spezifikationen entsprechen. Über mehrere Jahre wurden bei der Qualitätskontrolle für die Hüllrohre sporadisch gute und schadhafte Teile verwechselt. In der Folge wurden auch Hüllrohre weiterverarbeitet, die zu geringe Wandstärken haben oder die nicht ausreichend gerade sind. Reuters-Meldung.

Das Schweizer Fernsehen hat am Freitag (17.11.) gemeldet, dass im AKW Leibstadt solche fehlerhaften Spaltelemente von AREVA im Einsatz sind. Wegen schadhafter Spaltelemente wurde die ursprünglich für Anfang November geplante Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt auf mindestens Ende Dezember verschoben. Das AKW war wegen Schäden an seinen Spaltelementen in den letzten Jahren bereits viele Monate außer Betrieb.

Das AKW Gundremmingen schwieg bisher zu den Gefahren. Auch in seinem jüngsten Betriebsbericht vom 10. November wurde das Problem verheimlicht. Aber das Schweizer Fernsehen hat den Gundremminger AKW Betreiber RWE gefragt. Antwort: Auch in Gundremmingen sind fehlerhafte Spaltelemente von AREVA im Einsatz. Angeblich zwei Stück.

Im AKW Gundremmingen, das bauähnlich dem Schweizer AKW Leibstadt ist, fielen in den letzten Jahren bereits häufig undichte Spaltelemente auf. Die AKW-Leitung hat dies jedoch immer als harmlos und unerklärlich abgetan.

Der Reaktorexperte Michael Sailer vom Ökoinstitut Darmstadt sieht Gefahren durch fehlerhafte Spaltelemente insbesondere bei betrieblichen Zwischenfällen. „Die Teile müssen den Spezifikationen entsprechen. Alle Sicherheitsnachweise basieren darauf, dass die Teile den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Erfüllen die Teile nicht diese Spezifikationen, sind die Sicherheitsnachweise nicht mehr gültig.“

Unsere Bürgerinitiative fordert die bayerische Atomaufsicht auf einzuschreiten! Das AKW Gund­remmingen betreibt jetzt einen Reaktor im nicht genehmigten Zustand! Die bayerische Atomaufsicht, die in Deutschland den Ruf hat, nicht ausreichenden Abstand zu den AKW-Betreibern einzuhalten und die Sicherheitsregeln nicht ausreichend risikobewusst einzufordern, handelt im Auftrag der atomrechtlichen Bundesaufsicht im Bundesumweltministerium. Das Bundesumweltministerium muss jetzt selber einschreiten!

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Licht, Wasser- und Windkraft, …

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘. Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Sommer 2017 ist unsere Bürgerinitiative mit gut 900 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Würt­temberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und die mitgliederstärkste deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.

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