BayVGH hat die Klagen gegen die Betriebsgenehmigung des größten deutschen Atommülllagers abgewiesen

Umweltminister, wie wollen Sie die Menschen schützen?
Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen. Jetzt muss die Staatsregierung endlich die Menschen schützen! Sie ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

Fünf Nachbarn hatten im August 2017 mit der Unterstützung unserer Bürgerinitiative gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Gundremmingen geklagt. Schon in der mündlichen Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), war zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollten.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der Vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt.

Die Aufsichtsverantwortung für die Atommülllagerung liegt beim Bay. Umweltminister

Nach dem Atomgesetz war das Bundesamt BASE Genehmigungsbehörde und hat der Landesumweltminister die Aufsicht. Im Verfahren wurde die Landesregierung durch die Landesanwaltschaft vertreten. Diese äußerte ausdrücklich ihre Zustimmung zur Atommülllagerung.

Die Gefahren der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen und in den 15 anderen oberirdischen Zwischenlagern mit hochradioaktiven AKW-Abfällen

  • Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum – die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt. Damit können Landkreise und Regionen verstrahlt und unbewohnbar gemacht werden.
  • Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen ersten Urteil des BayVGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte das Gericht argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  • Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  • Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Im Jahr 2010 berichteten Medien, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  • Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  • Klarstellung: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) voll umfänglich an.

Raimund Kamm  (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

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Gundremmingen hat Deutschlands größtes Atommülldepot

  • Pro Artenvielfalt · Pro Eindämmung der Atomgefahren  · Pro Klimaschutz

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