Allgemein
Einwendung der Bürgerinitiative Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine Verantwortbare Energiepolitik e.V. zur Geltendmachung eigener Rechte. zum Antrag der Gundremminger AKW-Betreiber v. 11.12.14 nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen (KRB II)
Offingen, 22. Dezember 2016
Verein Forum e.V. R. Kamm, Luitpoldstr. 26 86157 Augsburg an das
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Rosenkavalierplatz 2 81925 München
Einwendung der Bürgerinitiative Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine Verantwortbare Energiepolitik e.V. zur Geltendmachung eigener Rechte. zum Antrag der Gundremminger AKW-Betreiber v. 11.12.14 nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen (KRB II)
Petition an den Bayerischen Landtag: Beide gefährlichen Siedewasserreaktoren in Gundremmingen abschalten!
Wir bitten den Bayerischen Landtag, sich für ein rasches Abschalten im Jahr 2017 der beiden Reaktoren Gundremmingen B und C auszusprechen und das Bayerische Umweltministerium aufzufordern, den Betrieb der Reaktoren ohne drei vollwertige erdbeben- wie erschütterungssichere Notkühlsysteme zu untersagen!