Schwaben muss ausbaden, was RWE aber auch Kohl und Schröder eingebrockt haben
Deutschlands letzter Siedewasserreaktor, der Block C in Gundremmingen, hat laut Betriebsbericht des AKW vom 16.1.18, Reststrommengen übertragen bekommen. Damit wird der Betrieb, der nach 32 Jahren Regellaufzeit eigentlich etwa heute vor einem Jahr am 18. Januar 2017 beendet werden sollte, erneut verlängert. Hinter der Übertragung von 30 Milliarden Kilowattstunden „Reststrom“ vom AKW Mülheim-Kärlich bei Koblenz steht ein fast schon vergessener Atomkrimi. Es lohnt sich diese Geschichte in Erinnerung zu rufen.
Das rheinland-pfälzische AKW hat zusammengerechnet nur ein Jahr Strom erzeugt. 1972 beantragt der RWE-Konzern den Bau des Druckwasserreaktors. Genehmigungsbehörde ist die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Kohl. Dieser fühlt sich politisch unter Druck, weil sein Bundesland noch kein Atomkraftwerk hat. So werden Hinweise, dass das Baugelände im Rheingraben zur Vulkanregion der benachbarten Eifel gehört und erdbebengefährdet ist, ignoriert. Im Januar 1975 erteilt die Kohl-Regierung die erste Teilerrichtungsgenehmigung. Da RWE aber doch meint, dass der Bau auf einem geologischen Riss zu riskant ist, baut man ohne Änderung der Baugenehmigung den Reaktor etwa 70 Meter vom genehmigten Standort und ändert auch die Bauweise. Die Klagen von benachbarten Kommunen und insbesondere der Oberstudienrätin Helga Vowinckel sowie des Rentners Walter Thrul, die mit Morddrohungen und Pfändungen massiv unter Druck gesetzt werden, bleiben erfolglos. 1986 beginnt der Probebetrieb. Helga Vowinckel stirbt. Kurze Zeit darauf muss der Betrieb wieder abgebrochen werden, weil die Gegner nachweisen, dass es für den Kühlturm keine ausreichende Genehmigung gibt. 1987 darf der Reaktor wieder in Betrieb gehen. Aber 1988 erreicht der achtzigjährige Rentner Walter Thrul vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der Fehler in der Baugenehmigung wieder einen Betriebsstopp. Nun geht RWE gegen die Genehmigungsbehörde vor, da diese Fehler gemacht habe. RWE will hohen Schadensersatz. Mittlerweile ist Helmut Kohl Bundeskanzler und in Rheinland-Pfalz sieht sich der neue Ministerpräsident Rudolf Scharping (SPD), der sich als Politiker schon lange gegen das AKW Mülheim-Kärlich ausspricht, von den Schadensersatzforderungen des RWE bedrängt. Als 1998 dann Gerhard Schröder zum Bundeskanzler einer SPD-GRÜNEN-Regierung gewählt wird, sucht er einen Atomausstieg ohne Schadensersatz. Man billigt den AKW, die nach 19 Jahren abgeschrieben sind, eine Regellaufzeit von üppigen 32 Jahren zu und berechnet daraus Reststrommengen. Mit RWE vereinbart man, dass diese ihre Schadensersatzforderungen gegen Rheinland-Pfalz zurücknehmen und dafür dem mittlerweile endgültig abgeschalteten RWE-AKW Mülheim-Kärlich 107 Milliarden Kilowattstunden Reststrom „geschenkt“ werden, den wiederum RWE auf seine anderen AKW transferieren darf. Also hauptsächlich auf das AKW Gundremmingen. War das Erpressung oder ein Geschenk oder spielten geldwerte Vorteile eine Rolle? Auf jeden Fall zum Schaden von Schwaben.
Der Mülheim-Kärlich Atomkrimi hat in den 1980er Jahren die Menschen aufgewühlt. Heute ist er weitgehend vergessen. Nur noch Archive und alte Anti-Atomkraft-Streiter kennen ihn. Und RWE kann weiter mit Reststrommengen, die es für ein wegen Baufehler bereits abgeschaltetes AKW „geschenkt“ bekam, den Block C in Gundremmingen weiter betreiben. Werden sich denn in 25 Jahren die Menschen noch an den Atommüll erinnern? Oder wird er erst wieder zu einem öffentlichen Thema, wenn die Castoren rosten oder Terroristen angreifen?
Raimund Kamm (Vorstand)
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