Warum lief das AKW Gundremmingen mit voller Kraft während benachbarte Windkraftwerke abgeregelt wurden?
Am Sonntag wurden wiedermal auch in Südbayern Windkraftwerke wegen negativer Strompreise an der Börse abgeregelt. Zugleich lief das AKW Gundremmingen wohl ungebremst.
RWE hat in der Vergangenheit immer wieder behauptet, dass seine Atomkraftwerke gute Partner der Erneuerbaren Energien seien. Denn sie könnten flexibel laufen und dann gut Strom erzeugen, wenn Windkraft und Photovoltaik wenig produzierten.
Wäre das AKW Gundremmingen am Sonntag nicht gelaufen, wären uns etwa 70 Kilogramm Atommüll erspart geblieben. In diesen 70 Kilogramm steckt mehr Radioaktivität als im gesamten undichten Versuchsendlager Asse II.
Auch behindert die Atomkraft den Betrieb und den Ausbau der Windkraft. So wurden ab Sonntagvormittag (4. Okt.) Windkraftwerke in Südbayern abgeregelt und nebenan lief das AKW Gundremmingen nahezu mit voller Leistung weiter. Wenn das AKW Gundremmingen und die anderen deutschen AKW so flexibel wären, wie RWE behauptet, gäbe es kein Überangebot an der Strombörse und damit keine negativen Strompreise.
Zugleich wird deutschlandweit und speziell in Bayern der Windkraftausbau durch Schikanen gebremst. Vermutlich, um den Anbietern von Atom-, Gas- und Kohlestrom nicht die Preise zu verderben. Denn die neuen leistungsstarken Windkraftwerke können den Strom je nach Standort für 3,5 bis 5,5 Cent pro Kilowattstunde liefern. Dank anhaltender technischer Fortschritte sinken diese Preise weiter. Ähnliches gilt für große moderne Photovoltaik-Anlagen.
Und im Verbund mit Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft sowie begleitet durch Lastmanagement, Netz- und Speicherausbau bieten die Erneuerbaren Energien auch Versorgungssicherheit.
Werden die Preise an der Leipziger Strombörse manipuliert?
Wenn sechs Stunden nacheinander die Preise an der Strombörse negativ sind, bekommen nach dem 1.1.2016 angeschlossene Windkraftparks keine Einspeisevergütung mehr. Auffällig wie für Sonntag (4. Okt.) im entscheidenden Day-Ahead-Handel von Stunde zu Stunde die Preise gesetzt wurden. Man schafft so eben die „Sechs-Stunden-Regel“ und dies mit Negativpreisen in einer Stunde von 0,009 ct/kWh!
Stunde | Cent je kWh |
9-10 | -0,009 |
10-11 | -0,098 |
11-12 | -0,996 |
12-13 | -3,99 |
13-14 | -5,497 |
14-15 | -4,53 |
15-15 | -0,208 |
RWE hat verdächtigerweise schon vor einiger Zeit seine Transparenzplattform gelöscht. Früher wurde dort aktuell die Erzeugungsleistung aller RWE-Kraftwerke angezeigt. Jetzt fehlt diese Transparenz und nur noch über Sekundärquellen kann die Leistung der RWE-Kraftwerke abgeschätzt werden.
(Hinweis auf Folgerolle: Raimund Kamm setzt sich auch als Vorsitzender der LEE Bayern ((Landesverband Erneuerbare Energie)) für die Energiewende ein)
2.
Die Günzburger Zeitung, die ich aus meinem Verteiler gelöscht habe, da sie unsere Informationen doch nicht aufgreift, hat einen ignoranten Artikel über das Zwischenlager in Gundremmingen geschrieben. Wie schwer ein Castor ist usw. Das eigentlich entscheidende Thema Strahlung behandelt sie nicht. https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Castoren-noch-Jahrzehnte-im-Zwischenlager-Gundremmingen-id58254671.html
Im Internetforum der Zeitung habe ich angemerkt:
>> Nicht das Gewicht eines Castors ist spektakulär sondern der strahlende Inhalt. In einem Castor stecken lt. Genehmigung bis zu 1,2 x 10E18 Becquerel (Bq). 1 Bq bedeutet einen radioaktiven Kernzerfall je Sekunde. Das ist für uns Normalbürger etwas Unvorstellbares.
Nur mal eine Modellrechnung, um das etwas greifbarer zu machen. Wenn im Fall eines Falles nur 1 % der Strahlung eines Castors freigesetzt würde, wäre dies Atommüll mit 1,2 x 10E16 radioaktiven Kernzerfällen jede Sekunde. Das wären pro Einwohner Bayerns rund 1 x 10E9 radioaktive Zerfälle jede Sekunde. Also pro Einwohner Bayerns 1 Milliarde radioaktive Zerfälle jede Sekunde.
Und das, wenn nur 1 % der Strahlung eines Castors entwiche.
(Ich hoffe, beim Rechnen mit diesen großen Zahlen keinen Fehler gemacht zu haben)
Übrigens: In der Genehmigung des Zwischenlagers v. 19.12.2003 wurde mehrfach ausgedrückt, dass die Lagerung höchstens 40 Jahre ab dem Beginn der Einlagerung stattfinden darf. Also höchstens bis zum 24. August 2046 (der erste Castor wurde am 25.8.2006 ins Zwischenlager gestellt). So muss bei jeder Castoreinlagerung der Genehmigungsbehörde ein „Nachweis des frühest möglichen Datums für den Abtransport“ vorgelegt werden. <<
3.
Heute hat das EU-Parlament mit knapper Mehrheit das Klimaschutzziel für Europa verbessert. Statt wie ursprünglich geplant nur um 40 %, dann zwischenzeitlich 55 % sollen jetzt die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 60 % gegenüber 1990 sinken. https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimawandel-eu-parlament-verschaerft-klimaziel-weniger-emissionen-a-38864550-003c-41b7-905a-75d295c44812
Wie existenziell notwendig dies ist, sieht man daran, dass die Weltwetterorganisation (WMO) befürchtet, dass schon in einem der kommenden Jahre wir die 1,5 ° Celsius Linie überschreiten werden. Dann wird es global im Schnitt etwa 1,5 ° C wärmer sein als vor Beginn der Industrialisierung mit der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas.
Es wird damit gerechnet, dass bei einer Aufheizung um 2 ° C zehn Millionen Menschen mehr vom Meeresspiegelanstieg betroffen sind. Dass dann die Wahrscheinlichkeit von extremen Dürre- und Hitzewellen wie auch Stürmen, Starkregen und Fluten stark zunimmt.
Und dabei wissen wir, was wir bei der Stromerzeugung, beim Wärmen und im Verkehr ändern müssen. Die technischen Möglichkeiten haben wir ohnehin.
Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
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Endlich auch den Siedewasserreaktor Block C abschalten!
Von den Atom-, Gas- und Kohlekonzernen zu den Ökostromfirmen wechseln!