Faire Windkraft

WKA in Fuchstal. Foto IB Sing, Landsberg

Windkraft ist Deutschlands Stromquelle No 1 Energy Charts

Bald jede dritte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Strom wird mit Windkraft erzeugt (Windstromimporte aus Dänemark einberechnet). Da in Nord- und Ostdeutschland mehr Wind weht, begann dort vor Jahrzehnten der Windkraftausbau. Jetzt sind manche Regionen jedoch mit zu vielen Windrädern überlastet.

Moderne Windkraftanlagen können durch hohe Türme und lange Flügel auch in Süddeutschland seit ein paar Jahren für 5 – 9 Cent je Kilowattstunde Windstrom erzeugen. In Norddeutschland sogar für 4 – 6 ct/kWh.

Bis 2030 sollen in Deutschland 115 GW (Gigawatt, = Millionen kW) Landwindkraft Strom erzeugen. Ende 2024 waren es 63,5 GW. Für manche überraschend: Ende 2024 liefen in Deutschland insgesamt 28.766 Windkraftanlagen (WKA). Mit dem Ersetzen alter kleiner Anlagen durch neue vielfach mehr Strom liefernde Anlagen wird die Zahl der WKA insgesamt nicht wachsen. In manchen Regionen Nord- und Ostdeutschlands wird sie sinken und in Süddeutschland steigen.

Viele Grundbesitzer und Großinvestoren sitzen in den Startlöchern 

Mit Windkraftanlagen, WKA, kann man gut Geld verdienen. Sie nutzen kostenlos den Wind und das uns allen gehörende Gemeinschaftsgut Landschaft. Jetzt gilt es die Weichen zu stellen, dass die, die später die WKA sehen, bei der Planung und beim Verdienen fair beteiligt werden. Und das nicht wieder monopolähnliche Märkte entstehen.

„Nachrangdarlehen“ allein sind keine Faire Bürgerbeteiligung

Manche Windkraftunternehmer bieten den Bürgern an, den Unternehmen Geld zu leihen. Und nennen das Bürgerbeteiligung. Diese Darlehen werden nachrangig besichert. Im Insolvenzfall können erst die anderen Kreditgeber, insbesondere Banken, auf Rückzahlung ihres Geldes hoffen.

Die Geber von Nachrangdarlehen gehen dann häufig leer aus.

Meistens werden diese Darlehen nur mit einem niedrigen Zinssatz (2 – 4 %) versehen. Nach beispielsweise 8 Jahren wird das Darlehen zurückgezahlt. Nachteil für den Bürger: Anders als ein Kommanditist in einer GmbH & Co. KG hat er keine Mitspracherechte, keine Beteiligung am Unternehmen und seinem Gewinn, wenig Sicherheit und dennoch nur eine Verzinsung, die vielleicht ein Drittel der Gewinne der Kommanditisten beträgt. Auch profitiert der Darlehnsgeber nicht von den meistens hohen Gewinnen der letzten Betriebsjahre, wenn die Kredite getilgt und die Anlagen abgeschrieben sind. 

Nachrangdarlehen können als Ergänzung bei einer echten Bürgerbeteiligung ok sein. Allein sind sie jedoch keine Bürgerbeteiligung.

Faire Bürgerbeteiligung

Manche schwören auf Genossenschaften. Und schwärmen vom Prinzip, dass jeder Genosse, egal wie hoch sein Anteil ist, eine Stimme in der Gesellschafterversammlung (GV) hat. Auch meinen sie, dass die Kosten niedrig seien, weil Managementarbeit häufig ehrenamtlich geleistet würde.

Ich sehe das anders: Wenn beispielsweise eine Gemeinde sich mit 500.000 € an einem Windpark beteiligt, muss ihr Vertreter in der GV mehr zu sagen haben als ein Bürger, der sich mit 5.000 € beteiligt. Bürger können jedoch eine Energiegenossenschaft gründen mit beispielsweise einem Mindestanteil von 500 €. Diese Genossenschaft kann sich an der GmbH & Co. KG beteiligen. Die GmbH & Co. KG ist die meist praktizierte Gesellschaft für Bürgerwindanlagen. Großeigentümer, die 10 oder 20 Prozent des Unternehmens besitzen, sind ok. Doch die Unternehmen sollten so strukturiert werden (Gesellschaftsvertrag), dass die Bürger als Kleineigentümer in der GV nicht einfach überstimmt werden.

Ganz wichtig: Bau und Betrieb von Windkraftwerken sind große Investitionen und gehören in professionelle Hände!

Gut wäre es, wenn auch Kleine Aktiengesellschaften gegründet würden, um Windkraftwerke zu bauen und zu betreiben. Dann wäre die Beteiligung einfacher und bürgernäher.

Vorbildliche Bürgerwindunternehmen:

Raimund Kamm war viele Jahre Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) in Bayern Fehlerhinweise oder Verbesserungsvorschläge bitte an: r.kamm@anti-akw.de Danke!

  • Ingenieurbüro Sing GmbH mit Bürger-Windparks in Berg, Fuchstal und Lamerdingen
  • Schweizer Honold Energiesysteme GmbH & Co. KG
  • Bürger Energie Genossenschaft – Freisinger Land eG
  • Naturenergie Zeilinger GmbH (Reinhold Zeilinger u. Katrin Held)
  • Wust-Wind & Sonne GmbH & Co. KG
  • Windpark Druiberg GmbH & Co KG (Heinrich Bartelt)
  • WINDPARK AN DER LANDWEHR
    Raimund Kamm war viele Jahre Vorsitzender des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) in Bayern
    Fehlerhinweise oder Verbesserungsvorschläge bitte an: r.kamm@anti-akw.de Danke!