Auch Reaktor C in Gundremmingen hat seine Reststrommengen in wenigen Tagen aufgebraucht. Nur durch Tricksereien von Atompolitikern und Atomkonzernen kann Block C in Gundremmingen noch laufen

Eine Bekanntmachung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit im Bundeanzeiger vom 12.1.18 (PDF) macht öffentlich, dass der Reaktor C nach dem 30. November 17 noch eine Reststrommenge von 1,6 Mrd. Kilowattstunden erzeugen durfte. Damit wird im Januar 2018 die Reststrommenge aufgebraucht sein, und eigentlich erlischt damit die Betriebsgenehmigung.

Zur Erinnerung:

Im Jahr 2000 vereinbarten die damaligen Atomkonzerne (VEBA, VIAG, HEW, RWE, EnBW – die meisten haben sich bereits der Folgeverantwortung durch Umstrukturierung entzogen) und die damalige Bundesregierung einen langsamen Atomausstieg. Hochtrabend nannte man dies „Atomkonsens“.

Darin wurde „auf der Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs“ die verbleibende Restlaufzeit berechnet. Reaktor C speiste seit dem 2.11.1984 ins Stromnetz ein und war ab 18.1.1985 im kommerziellen Betrieb. Für diese Regellaufzeit wurde die normalerweise in diesen Jahren zu produzierende Strommenge berechnet und hieraus im Jahr 2000 die verbleibende Reststrommenge beziffert. Nach Erzeugung dieser Reststrommenge erlischt die Betriebsgenehmigung. Aber – es dürfen Strommengen von, beispielsweise bereits aus Sicherheitsproblemen abgeschalteten AKW auf andere AKW übertragen werden.

Nach der Erschütterung durch Fukushima und die anschließenden Wahlergebnisse in Baden-Württemberg wurden acht AKW in Deutschland sofort stillgelegt. Für die anderen AKW wurden neben den Reststrommengen noch Termine festgelegt, bis zu denen sie spätestens abgeschaltet sein müssen. Dafür wurden die Laufzeiten der beiden Gundremminger Reaktoren um einige Jahre über die 32-jährige Regellaufzeit hinaus verlängert. Obwohl die Gundremminger Blöcke als letzte deutsche Siedewasserreaktoren als besonders gefährlich angesehen werden. Die acht (die Zahl der 2011 sofort abgeschalteten AKW und der dann abgeschalteten Siedewasserreaktoren ist zufällig gleich) anderen deutschen Siedewasserreaktoren waren dann 2011 alle abgeschaltet.

Doch jetzt will man dem Block C, dem letzten deutschen Siedewasserreaktor, Reststrommengen von anderen Reaktoren übertragen. Welche alten AKW noch Reststrommengen haben, zeigt die Bekanntmachung.

Wir Umweltschützer protestieren gegen diese Betriebsverlängerung. Wir rufen wieder in Erinnerung, dass der Reaktor C wegen Mängeln in den Not- und Nachkühlsystemen nicht einmal den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dass dieser Siedewasserreaktor im Unterschied zu den moderneren Druckwasserreaktoren nur über einen Hauptkreislauf verfügt, dass die im Notfall entscheidenden Steuerstäbe von unten in den Reaktor geschossen werden müssen und dass das Abklingbecken nicht vom Sicherheitsbehälter geschützt wird.

Für die Stromversorgung ist der Block C nicht einmal erforderlich. Wir haben genügend brachliegende Gaskraftwerke. Der Block C dient nur den Konzerninteressen von RWE und EON, was angesichts der Gefahren und der nicht vorhandenen Entsorgung verwerflich ist.

 

 

Raimund Kamm  (Vorstand)

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